CareLit Fachartikel
Niedersachsen: Ärzte dürfen demonstrieren
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 1977 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Dokument
506335
CareLit-ID
Jahr
1977
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung während der Versicherungszeit verbraucht. Mit der Überweisung des rückerstattungsfähigen Betrages erhält der ausscheidende Arzt eine Bescheinigung des Versorgungswerkes, aus der die Dauer der Versicherung und die Höhe der eingezahlten Beiträge hervorgeht. Das ausscheidende Mitglied entscheidet dann allein darüber, wie der frei gewordene Betrag verwendet werden soll. Dies muß nach deutschem Recht nicht wiederum in der Anlage für eine Altersversorgung
Schlagworte
Niedersachsen
Ärzte
Demonstration
Meinungsäußerung
Sozialminister
Versorgungsdienst
Protest
Gesundheitswesen
Rentenversicherung
Kassenärztliche Vereinigungen
Physicians
Health Care Reform
Health Policy
Health Services Accessibility
Social Justice
Patient Advocacy