CareLit Fachartikel

Der medizinische Sachverständige im Strafprozeß

Schreiber, H.; Müller-Dethard, G. · Deutsches Ärzteblatt · 1977 · Heft 6 · S. 1 bis 1

Dokument
506703
CareLit-ID
Jahr
1977
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Schreiber, H.; Müller-Dethard, G.
Ausgabe
Heft 6 / 1977
Jahrgang 9
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

DEUTSCHE S ÄRZTEBLATT Heft 6 vom 10. Februar 1977 Spektrum der Woche Aufsätze •Notizen 99 Der Sachverständige ist kein Richter, sondern eigenständiger als die übrigen Beweismittel im Strafprozeß ein selbständiger Helfer bei der Wahrheitsfindung und ein Berater des Richters. Ob man ihn Richtergehilfe nennt, erscheint unwesentlich. Wenn damit eine Abbängigkeit vom Richter bezeichnet werden soll, wäre der Ausdruck irreführend. Dem Sachverständigen kommt. .. aufgrund seiner

Schlagworte

medizinischer Sachverständiger Strafprozeß Richter Kompetenzkonflikt Gutachten Rechtsbegriffe Wahrheit Entscheidung Glaubwürdigkeit Laienkenntnisse Sorgfaltspflicht Forensic Medicine Expert Testimony Legal Medicine Medical Jurisprudence Medical Errors