CareLit Fachartikel

Jeder nur mögliche Widerstand

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1977 · Heft 6 · S. 1 bis 1

Dokument
506715
CareLit-ID
Jahr
1977
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 1977
Jahrgang 9
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

träge über die Erbringung von Krankenhauspflege bestehen (Vertragskrankenhäuser). Wird ohne zwingenden Grund ein anderes als eines der nächsterreichbaren geeigneten Vertragskrankenhäu·ser in Anspruch genommen, so hat der Versicherte die Mehrkosten zu tragen. " 37. Die §§ 371 und 372 erhalten folgende Fassung: "§ 371 (1) Die Krankenkassen haben Krankenhauspflege durch die Krankenhäuser zu gewähren, die sich gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen hierzu bereit erklärt haben. Die

Schlagworte

Krankenhauspflege Krankenkassen Kostendämpfung Therapiefreiheit Arzneimittelhöchstbeträge medizinische Leistungen Patientenrechte ambulante Behandlung Bürokratie freiberufliche Ärzte Hospitals Health Insurance Cost Control Patient Rights Ambulatory Care Medical Services