CareLit Fachartikel
Jeder nur mögliche Widerstand
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1977 · Heft 6 · S. 1 bis 1
Dokument
506715
CareLit-ID
Jahr
1977
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
träge über die Erbringung von Krankenhauspflege bestehen (Vertragskrankenhäuser). Wird ohne zwingenden Grund ein anderes als eines der nächsterreichbaren geeigneten Vertragskrankenhäu·ser in Anspruch genommen, so hat der Versicherte die Mehrkosten zu tragen. " 37. Die §§ 371 und 372 erhalten folgende Fassung: "§ 371 (1) Die Krankenkassen haben Krankenhauspflege durch die Krankenhäuser zu gewähren, die sich gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen hierzu bereit erklärt haben. Die
Schlagworte
Krankenhauspflege
Krankenkassen
Kostendämpfung
Therapiefreiheit
Arzneimittelhöchstbeträge
medizinische Leistungen
Patientenrechte
ambulante Behandlung
Bürokratie
freiberufliche Ärzte
Hospitals
Health Insurance
Cost Control
Patient Rights
Ambulatory Care
Medical Services