CareLit Fachartikel

Kassenärztliche Bundesvereinigung

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1977 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
506858
CareLit-ID
Jahr
1977
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 1977
Jahrgang 9
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Manteltarifvertrag für Arzthelferinnen angetreten werden, so ist er innerhalb der nächsten drei Monate zu gewähren und zu nehmen. (9) Der Arzthelferin ist beim Ausscheiden aus der Praxis eine Bescheinigung darüber auszustellen, ob und wie lange im Laufe des Kalenderjahres Urlaub gewährt wurde. Die Arzthelferin ist verpflichtet, diese Bescheinigung bei der Einstellung vorzulegen. § 16 Arbeitsbefreiung In den nachstehenden Fällen wird der

Schlagworte

Kassenärztliche Bundesvereinigung Arzthelferin Arbeitsverhältnis Kündigung Zeugnis Sterbegeld Honorarpolitik Vertragsgebühren Verwaltungspraxis Altersversorgung Health Care Reform Employment Medical Assistants Labor Contracts Social Security Physician's Role