CareLit Fachartikel
Kassenärztliche Bundesvereinigung
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1977 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
506858
CareLit-ID
Jahr
1977
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Manteltarifvertrag für Arzthelferinnen angetreten werden, so ist er innerhalb der nächsten drei Monate zu gewähren und zu nehmen. (9) Der Arzthelferin ist beim Ausscheiden aus der Praxis eine Bescheinigung darüber auszustellen, ob und wie lange im Laufe des Kalenderjahres Urlaub gewährt wurde. Die Arzthelferin ist verpflichtet, diese Bescheinigung bei der Einstellung vorzulegen. § 16 Arbeitsbefreiung In den nachstehenden Fällen wird der
Schlagworte
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Arzthelferin
Arbeitsverhältnis
Kündigung
Zeugnis
Sterbegeld
Honorarpolitik
Vertragsgebühren
Verwaltungspraxis
Altersversorgung
Health Care Reform
Employment
Medical Assistants
Labor Contracts
Social Security
Physician's Role