CareLit Fachartikel
Nur ein Medienwechsel in der Abrechnung stationärer Leistungen? Der Datenaustausch nach § 301 SGB V
Groß, D. · Klinik-Management-Aktuell, Wegscheid · 1999 · Heft 8 · S. 28 bis 31
Dokument
50755
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 (GSG 93), § 301 Abs. I SGB sind die Krankenhäuser der Akutversorgung und die Krankenkassen verpflichtet, alle abrechnungsrelevanten Daten auf maschinellem Wege auszutauschen. Dies kann von Kliniken auch als strategischer Einstieg in eine umfassende Vernetzung genutzt werden
Schlagworte
ZUSAMMENARBEIT
KRANKENKASSE
DATENVERARBEITUNG
KRANKENHAUS
SOZIALGESETZBUCH
Gesundheitsstrukturgesetz
Krankenhäuser
Akutversorgung
Krankenkassen
Verpflichtet
Abrechnungsrelevanten
Daten
Maschinellem
Auszutauschen
Kliniken
Strategischer