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Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch: Bemerkungen zu den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über „Sonstige Hilfen“ nach den §§…

Matzke, H.; Schirmer, D. · Deutsches Ärzteblatt · 1976 · Heft 37 · S. 1 bis 1

Dokument
507856
CareLit-ID
Jahr
1976
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Matzke, H.; Schirmer, D.
Ausgabe
Heft 37 / 1976
Jahrgang 8
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Zur Fortbildung Aktuelle Medizin derung zu erwarten ist, z. B. nach größeren operativen Eingriffen, immunsuppressiver Behandlung usw. , stellen ebenfalls Kontraindikationen dar. Kinder mit angeborenem Hirnschaden oder zentralnervösem Anfallsleiden sollten nicht geimpft werden. Wegen der Möglichkeit latenter Hirnschäden ist bei Kindern nach Risikogeburten oder Risikoschwjangerschaften Vorsicht geboten. 5. Durchführung der Impfung Der Keuchhusten-Impfstoff enthält abgetötete

Schlagworte

Empfängnisregelung Sterilisation Schwangerschaftsabbruch Richtlinien ärztliche Maßnahmen gesetzliche Krankenversicherung Contraception Sterilization Abortion Health Policy Medical Guidelines Health Services Accessibility Deutsches Ärzteblatt