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Jachertz, N. · Deutsches Ärzteblatt · 1976 · Heft 34 · S. 1 bis 1
Dokument
508034
CareLit-ID
Jahr
1976
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung 1. die Schwangere einwilligt und 2. der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.
Schlagworte
Schwangerschaftsabbruch
Schwangere
ärztliche Erkenntnis
Gesundheitszustand
Beratung
Rechtslage
flankierende Maßnahmen
Gefahrenabwehr
unrichtige Feststellung
Strafe
Abortion
Pregnancy
Health Status
Counseling
Legal Aspects
Risk Assessment