CareLit Fachartikel
Arzneimittelgesetz erfordert Verdoppelung des Personals
Zel · Deutsches Ärzteblatt · 1976 · Heft 34 · S. 1 bis 1
Dokument
508041
CareLit-ID
Jahr
1976
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung NACHRICHTEN Den in Absatz 1 und den in Satz 1 Genannten stehen nach dem Tode des zur Wahrung des Geheimnisses Verpflichteten ferner gleich, wer das Geheimnis von dem Verstorbenen oder aus dessen Nachlaß erlangt hat. (4) Die Absätze 1 bis 3 sind auch anzuwenden, wenn der Täter das fremde Geheimnis nach dem Tode dös Betroffenen unbefugt offenbart. (5) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder
Schlagworte
Arzneimittelgesetz
Personalverdopplung
Bundesgesundheitsamt
Arbeitsmedizin
Berufsgenossenschaften
medizinische Versorgung
Medikamente
Libanon
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