CareLit Fachartikel

ARZTRECHNUNG: Nur den „Kassenanteil“ zahlen?

Steinlechner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1976 · Heft 33 · S. 1 bis 1

Dokument
508075
CareLit-ID
Jahr
1976
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Steinlechner, W.
Ausgabe
Heft 33 / 1976
Jahrgang 8
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen BRIEFE AN DIE REDAKTION ARZTRECHNUNG Hin und wieder wird zwischen Ärzten und Privatpatienten vereinbart, daß auf die Arztrechnungen nur der „Kassenanteil", also der Betrag bezahlt zu werden braucht, der hierfür von der Krankenversicherung erstattet werde. Der Autor erörtert die Rechtsfolgen. Nur den „Kassenanteil" zahlen? Wenn auf Arztrechnungen nur der „Kassenanteil" gezahlt zu werden braucht, genießt der Patient einen Versicherungsschutz ohne

Schlagworte

Arztrechnung Kassenanteil Privatpatient Versicherungsschutz Betrug Ärztekammer Selbstbeteiligung Delikt Beihilfe Disziplinarmaßnahmen Fraud Insurance Health Physicians Patient Protection Medical Ethics