CareLit Fachartikel
Zur Haftung des Betreuers für Heimkosten BGB §§ 1908; Abs. 1, 1833 Abs. 1 Satz 1
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 1999 · Heft 8 · S. 226 bis 229
Dokument
50825
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag kommentiert ein Urteil des OLG Schleswig. Dabei geht es um die Frage, ob der als Betreuer eingesetzte Sohn der Betreuten in die Haftung für Heimkosten zu nehmen ist, die von der Sozialhilfe nicht gedeckt sind, weil er gegen den ablehnenden Sozialhilfebescheid keinen Widerspruch eingelegt hat
Schlagworte
ALTENHEIM
KOSTEN
SOZIALHILFE
BETREUUNG
PflegeRecht
Neuwied