CareLit Fachartikel
Abtreibungskliniken
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1976 · Heft 29 · S. 1 bis 1
Dokument
508257
CareLit-ID
Jahr
1976
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung sind, eine besondere kassenärztliche Fortbildung vorsehen und in der RVO verankern würde. Der Patient hat nach den Vorschriften des § 368 e RVO das Recht auf die nach den Regeln der ärztlichen Kunst zweckmäßige und notwendige Behandlung. Was jeweils Regeln der ärztlichen Kunst sind, das darzulegen ist eine wesentliche Aufgabe der allgemeinen ärztlichen Fortbildung und nicht etwa die einer speziellen kassenärztlichen Fortbildung. Lassen Sie mich
Schlagworte
Abtreibung
Kliniken
Schwangerschaftsunterbrechung
Kassenarztrecht
Gesundheitspolitik
ärztliche Kunst
Abortion
Health Policy
Medical Education
Psychotherapy
Patient Rights
Health Services Accessibility
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