CareLit Fachartikel
Die Haftung des Bauträgers richtet sich nach dem Werkvertragsrecht
WZ; DÄ · Deutsches Ärzteblatt · 1976 · Heft 22 · S. 1 bis 1
Dokument
508596
CareLit-ID
Jahr
1976
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Leserdienst Hinweise •. Anregungen WIRTSCHAFT: Die Haftung des Bauträgers richtet sich nach dem Werkvertragsrecht REISE: Sommer in Davos PRAXIS UND HAUS: Minikühlschrank mit zwei Kabeln Telefonverstärker Party-Grill AUTO: Porsche Carrera Der Bauträger haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen Regeln des Werkvertrages auf Erfüllung und Gewährleistung, wenn das veräußerte Kaufeigenheim oder die veräußerte Kaufeigentumswohnung bei Aufnahme der
Schlagworte
Bauträger
Werkvertragsrecht
Gewährleistung
Bürgerliches Gesetzbuch
Vertragsverhandlungen
Oberlandesgericht
Kaufrecht
Interessenausgleich
Construction Contracts
Liability
Warranty
Real Estate
Legal Decision Making
Building Regulations
Deutsches Ärzteblatt