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Bei der Apothekenbesichtigung sind in die Niederschrift im Hinblick auf deren Beweiskraft die Gegenvorstellungen des Apothekers mit Begründung aufzunehmen

Apotheke & Recht, Frankfurt · 1999 · Heft 9 · S. 140 bis 144

Dokument
50906
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 1999
Jahrgang 2
Seiten
140 bis 144
Erschienen: 1999-09-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

In dem Fall geht es um die erfolgte Überwachung einer Apotheke nach § 64 AMG. Der Pharmazierat hatte seine Beanstandungen aufgenommen, ohne der Apothekenleiterin die Möglichkeit der schriftlichen Gegendarstellung zu geben. Diese verweigerte daraufhin die Unterschrift.

Schlagworte

APOTHEKE ARZNEIMITTELGESETZ PATIENTENÜBERWACHUNG RECHT URTEIL Apotheke & Recht Frankfurt