CareLit Fachartikel
Bei der Apothekenbesichtigung sind in die Niederschrift im Hinblick auf deren Beweiskraft die Gegenvorstellungen des Apothekers mit Begründung aufzunehmen
Apotheke & Recht, Frankfurt · 1999 · Heft 9 · S. 140 bis 144
Dokument
50906
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem Fall geht es um die erfolgte Überwachung einer Apotheke nach § 64 AMG. Der Pharmazierat hatte seine Beanstandungen aufgenommen, ohne der Apothekenleiterin die Möglichkeit der schriftlichen Gegendarstellung zu geben. Diese verweigerte daraufhin die Unterschrift.
Schlagworte
APOTHEKE
ARZNEIMITTELGESETZ
PATIENTENÜBERWACHUNG
RECHT
URTEIL
Apotheke & Recht
Frankfurt