CareLit Fachartikel
Italien: Zum erstenmal Höchsthonorare
Schuster, C. · Deutsches Ärzteblatt · 1976 · Heft 8 · S. 1 bis 1
Dokument
509468
CareLit-ID
Jahr
1976
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung AUS EUROPA ITALIEN Zum erstenmal Höchsthonorare Die Turiner Ärztekammer hat in einer Urabstimmung eine Gebührenordnung in Kraft gesetzt, die zum erstenmal in Italien für die Liquidation in der Privatpraxis Höchstsätze festsetzt. Bisher gab es lediglich eine von dem Verband der Ärztekammern erarbeitete und von der Regierung gebilligte Gebührenordnung mit Mindestsätzen, jedoch keine Begrenzung der Rechnungsstellung nach oben. Die Mindestsätze der
Schlagworte
Höchsthonorare
Gebührenordnung
Privatpraxis
Mindestsätze
Turiner Ärztekammer
Abtreibungsgesetz
Schwangerschaftsabbruch
Gesundheitsministerin
Arzneimittel
Museum
Abortion
Fees and Charges
Medical Practice
Health Policy
Pharmaceutical Preparations
Health Care Reform