CareLit Fachartikel
Änderung des § 218: Fristen ohne Ende
Schaetzing, E. · Deutsches Ärzteblatt · 1975 · Heft 40 · S. 1 bis 1
Dokument
510533
CareLit-ID
Jahr
1975
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Die sogenannte Fristenlösung wurde am 25. Februar 1975 in Karlsruhe vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Nun ist sie weg vom Fenster — die vielgepriesene grundsätzlich straffreie „Dreimonatsfrist", bei der jede Schwangere völlig jenseits irgendwelcher Indikationen die Entscheidung über den Wert oder den Unwert der Lebensqualität ihrer Liebesfrucht treffen sollte, was an sich schon nicht immer ganz einfach sein dürfte.
Schlagworte
§ 218
Fristenlösung
Schwangerschaftsabbruch
Verfassungswidrigkeit
Empfängnis
soziale Indikation
rechtliche Regelung
Abtreibung
medizinische Indikation
psychosoziale Relevanzen
Gesetzgebung
Arbeitsleben
Abortion
Legal Issues
Pregnancy
Social Issues