CareLit Fachartikel
Professor Alken wiedergewählt
DÄ · Deutsches Ärzteblatt · 1975 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Dokument
511409
CareLit-ID
Jahr
1975
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung NACHRICHTEN Studenten künftig krankenversichert Ab 1. Oktober 1975 sind alle Studenten und Praktikanten bei den Krankenkassen versicherungspflichtig. Von der Versicherungspflicht sind allerdings diejenigen Studenten ausgenommen, die bereits als Familienangehörige gesetzlich mitversichert (bis zum 25. Lebensjahr) sind. Dies sind die wichtigsten Bestimmungen des „Gesetzes über die Krankenversicherung der Studenten", das am 23. Mai mit den Stimmen
Schlagworte
Krankenversicherung
Studenten
Gesetz
Versicherungspflicht
Beitrag
Alkoholsucht
Jugendliche
Krebsvorsorge
Gesundheitspolitik
Fortbildung
Professor Alken
Bundestag
Health Insurance
Students
Alcoholism
Adolescent