CareLit Fachartikel
Pflegefall - bundesweiter Begriffsskandal Der Gesetzgeber schläft - Versichertenrecht bleibt auf der Strecke
Tischmann, P. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1999 · Heft 9 · S. 677 bis 679
Dokument
51150
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Den Begriff Pflegefall kennt das SGB nicht. Er ist in der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entstanden. Welchen Inhalt der Begriff hat, läßt sich aus den vielen Urteilen des Gerichts erkennen. Die Krankenversicherungsträger wenden den Begriff aber entgegen der Rechtsprechung derart weitgefaßt an, daß den Versicherten die Gewährung der Krankenhausbehandlung unberechtigt versagt wird
Schlagworte
KRANKENVERSICHERUNG
PFLEGEFALL
VERSICHERUNGSRECHT
RECHTSPRECHUNG
Begriff
Kennt
Ständigen
Bundessozialgerichts
Entstanden
Welchen
Inhalt
Vielen
Urteilen
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Krankenhaus Umschau
Kulmbach