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Pflegefall - bundesweiter Begriffsskandal Der Gesetzgeber schläft - Versichertenrecht bleibt auf der Strecke

Tischmann, P. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1999 · Heft 9 · S. 677 bis 679

Dokument
51150
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Tischmann, P.
Ausgabe
Heft 9 / 1999
Jahrgang 68
Seiten
677 bis 679
Erschienen: 1999-09-05 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Den Begriff Pflegefall kennt das SGB nicht. Er ist in der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entstanden. Welchen Inhalt der Begriff hat, läßt sich aus den vielen Urteilen des Gerichts erkennen. Die Krankenversicherungsträger wenden den Begriff aber entgegen der Rechtsprechung derart weitgefaßt an, daß den Versicherten die Gewährung der Krankenhausbehandlung unberechtigt versagt wird

Schlagworte

KRANKENVERSICHERUNG PFLEGEFALL VERSICHERUNGSRECHT RECHTSPRECHUNG Krankenhaus Umschau Kulmbach