CareLit Fachartikel
Kammergericht revidiert Kartellamtsbeschluß
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 1975 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Dokument
511530
CareLit-ID
Jahr
1975
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leserdienst Hinweise • Anregungen WIRTSCHAFT beunternehmen, Finanzmakler usw. ) benannt werden müssen sowie auch das auf die beteiligten Firmen entfallene Entgelt. Soweit es sich bei Firmen und Kreditgebern um nahestehende Personen (vergleiche Paragraph 1 Absatz 2 Außensteuergesetz) handelt, muß dies offengelegt werden. Diese Bestimmungen bringen sicherlich für die Geldanleger zusätzliche Sicherheit. Der Fiskus dürfte dabei aber wohl mehr im Sinn haben, sich vor Steuerverlusten
Schlagworte
Kammergericht
Kartellamt
Merck
VitaminB12
Arzneimittelmarkt
Preisgestaltung
Antitrust Laws
Pharmaceutical Industry
Vitamins
Drug Prices
Market Competition
Health Policy
Deutsches Ärzteblatt