CareLit Fachartikel
Die Auswirkung der Aufhebung des Liquidationsrechts und die Einführung des Pool-Systems
Cremer, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1975 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
511826
CareLit-ID
Jahr
1975
Publikation
PDF
ja
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DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen FORUM Euthanasie § 212 StGB „Totschlag" anzuwenden ist. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens" hat mit Euthanasie nichts zu tun. Es handelt sich nicht um Sterbehilfe sondern in der Regel um Totschlag, in besonderen Situationen um Mord. Auch die sogenannte negative Euthanasie gehört nicht in diese Betrachtung. Sie schiebt den zu erwartenden Tod hinaus, obwohl nach sorgfältiger Prüfung weder eine Aussicht auf Heilung besteht, noch schwere
Schlagworte
Liquidationsrecht
Pool-System
Euthanasie
Totschlag
Sterbehilfe
Krankenhaus
Chefarzt
medizinische Versorgung
Ausbildung
Honorare
Euthanasia
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Health Care Reform