CareLit Fachartikel
Sterbehelfer
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1975 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
511831
CareLit-ID
Jahr
1975
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen FORUM Euthanasie § 212 StGB „Totschlag" anzuwenden ist. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens" hat mit Euthanasie nichts zu tun. Es handelt sich nicht um Sterbehilfe sondern in der Regel um Totschlag, in besonderen Situationen um Mord. Auch die sogenannte negative Euthanasie gehört nicht in diese Betrachtung. Sie schiebt den zu erwartenden Tod hinaus, obwohl nach sorgfältiger Prüfung weder eine Aussicht auf Heilung besteht, noch schwere
Schlagworte
Sterbehilfe
Euthanasie
Totschlag
Mord
Patientenversorgung
Pool-System
Liquidationsrecht
Krankenhaus
Chefarzt
medizinische Ethik
Ausbildung
Honorierung
Euthanasia
Assisted Suicide
Terminal Care
Medical Ethics