CareLit Fachartikel

Sterbehelfer

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1975 · Heft 15 · S. 1 bis 1

Dokument
511831
CareLit-ID
Jahr
1975
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 15 / 1975
Jahrgang 7
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen FORUM Euthanasie § 212 StGB „Totschlag" anzuwenden ist. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens" hat mit Euthanasie nichts zu tun. Es handelt sich nicht um Sterbehilfe sondern in der Regel um Totschlag, in besonderen Situationen um Mord. Auch die sogenannte negative Euthanasie gehört nicht in diese Betrachtung. Sie schiebt den zu erwartenden Tod hinaus, obwohl nach sorgfältiger Prüfung weder eine Aussicht auf Heilung besteht, noch schwere

Schlagworte

Sterbehilfe Euthanasie Totschlag Mord Patientenversorgung Pool-System Liquidationsrecht Krankenhaus Chefarzt medizinische Ethik Ausbildung Honorierung Euthanasia Assisted Suicide Terminal Care Medical Ethics