CareLit Fachartikel
BdO-Vorstand neu konstituiert
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 1975 · Heft 6 · S. 1 bis 1
Dokument
512376
CareLit-ID
Jahr
1975
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung NACHRICHTEN ausgeschlossen. Ausdrücklich heißt es: „Bei einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Erkrankung darf die gewährte Leistung nicht mehr weitergezahlt werden; der Erkrankte hat vielmehr Anspruch auf Krankengeld. " Bei Empfängern einer Leistung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (beispielsweise Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld) ist daher wie bei Arbeitnehmern die Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. Wegen des Bezuges
Schlagworte
BdO
Vorstand
Arbeitsunfähigkeit
Krankengeld
Berufsausbildung
Weiterbeschäftigungsklausel
Berufsbildungsgesetz
Familienlastenausgleich
Rehabilitation
Kuren
Health Insurance
Employment
Sick Leave
Vocational Education
Family Allowances
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