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Saarland: Landesregierung hält Strukturplan für nicht erforderlich
SZ · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Dokument
512857
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DieAOKBielefeld hatte sich im Jahre 1971 geweigert, die für die Jahre 1971 und 1972 getroffene Gasamthonorarvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und dem Landesverband der Ortskrankenkassen anzuerkennen. Das Landesschiedsamt für die kassenärztliche Versorgung erklärte jedoch im Juni 1972 die AOK Sielefeld für verpflichtet zur uneingeschränkten Zahlung der in der Gesamthonorarvereinbarung vorgesehenen Vergütungssätze. Daraufhin verklagte die AOK
Schlagworte
Saarland
Landesregierung
Strukturplan
ärztliche Versorgung
Kassenärztliche Vereinigung
Honorarvergütung
Gesundheitswesen
Tropenmedizin
Ferntourismus
Patientenversorgung
Bedarfspläne
Niederlassungsfreiheit
Health Services Accessibility
Health Policy
Health Care Reform
Medical Economics