CareLit Fachartikel
Kassenärztliche Bundesvereinigung
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 33 · S. 1 bis 1
Dokument
513670
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen BEKANNTMACHUNGEN Die Ziffern 1, 2, 3 und 4 des § 8 des Vertrages werden wie folgt neu gefaßt: „1. Für die badeärztliche Behandlung zur Durchführung einer Kur wird bei einer Kurdauer von vier Wochen dem Vertragsbadearzt eine Vergütung von 60, 50 DM durch die Vertragskassen des VdAK, 54, 50 DM durch die Vertragskassen des AEV gezahlt. Mit dieser Vergütung sind die erste Untersuchung des Kranken, die ärztliche Leitung und Überwachung der Kur mit
Schlagworte
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Vergütung
Badeärztliche Behandlung
Kur
Vertragskassen
ärztliche Versorgung
Heilmaßnahmen
Erwerbsfähigkeit
ambulante Tätigkeit
Sonderregelung
Health Care Costs
Health Services Accessibility
Health Policy
Medical Fees
Medical Services
Physician's Role