CareLit Fachartikel
Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
513858
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung In der Vergangenheit mußte der Arbeitgeber die vollen Beiträge zur Sozialversicherung allein tragen, wenn die Auszubildenden-Vergütung eine bestimmte Grenze (1972: 210 DM, 1973: 230 DM) nicht überstieg. Im laufenden Jahr liegt diese Grenze bei 250 DM. Da die vertraglich vereinbarte Anfangs-Auszubildenden-Vergütung 260 DM im Monat beträgt, kommt die Sonderregelung nach dem Abschluß der neuen Tarifverträge im Jahre 1974 auch nicht mehr zum Tragen. Der
Schlagworte
Arzthelferinnen
Arbeitsbedingungen
Ausbildungsvergütung
Gehaltstarifvertrag
Zuschläge
Sozialversicherung
Tarifverträge
Arbeitszeitverkürzungen
Krankenkasse
Berufsjahre
Labor Assistants
Employment
Wages
Social Security
Labor Contracts
Health Insurance