CareLit Fachartikel

Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 26 · S. 1 bis 1

Dokument
513858
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 26 / 1974
Jahrgang 6
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Information: Bericht und Meinung In der Vergangenheit mußte der Arbeitgeber die vollen Beiträge zur Sozialversicherung allein tragen, wenn die Auszubildenden-Vergütung eine bestimmte Grenze (1972: 210 DM, 1973: 230 DM) nicht überstieg. Im laufenden Jahr liegt diese Grenze bei 250 DM. Da die vertraglich vereinbarte Anfangs-Auszubildenden-Vergütung 260 DM im Monat beträgt, kommt die Sonderregelung nach dem Abschluß der neuen Tarifverträge im Jahre 1974 auch nicht mehr zum Tragen. Der

Schlagworte

Arzthelferinnen Arbeitsbedingungen Ausbildungsvergütung Gehaltstarifvertrag Zuschläge Sozialversicherung Tarifverträge Arbeitszeitverkürzungen Krankenkasse Berufsjahre Labor Assistants Employment Wages Social Security Labor Contracts Health Insurance