CareLit Fachartikel

1. Aus der Arbeit der „Deutschen Akademie der Fachärzte

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 26 · S. 1 bis 1

Dokument
513867
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 26 / 1974
Jahrgang 6
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

E. Der Arzt im Beruf stehen eines Angestelltenverhältnisses im Sinne des Arbeitsrechts an, maßgebend ist vielmehr die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Während seiner Tätigkeit in einer Praxis gilt der Famulus als Hilfskraft des Praxisinhabers. Er ist daher gegen Berufskrankheiten und Berufsunfälle durch die Berufsgenossenschaft versichert. Da die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft rückwirkend erfolgt, ist eine vorsorgliche Information der Berufsgenossenschaft nicht erforderlich.

Schlagworte

Arzt Famulus Weiterbildung Allgemeinmedizin Fachärzte Berufsgenossenschaft Berufskrankheiten Besoldungsreform Gesundheitsdienst Ausbildung Notfallmedizin Hausbesuche Physicians Medical Education Occupational Diseases Health Services