CareLit Fachartikel
1. Aus der Arbeit der „Deutschen Akademie der Fachärzte
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
513867
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
E. Der Arzt im Beruf stehen eines Angestelltenverhältnisses im Sinne des Arbeitsrechts an, maßgebend ist vielmehr die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Während seiner Tätigkeit in einer Praxis gilt der Famulus als Hilfskraft des Praxisinhabers. Er ist daher gegen Berufskrankheiten und Berufsunfälle durch die Berufsgenossenschaft versichert. Da die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft rückwirkend erfolgt, ist eine vorsorgliche Information der Berufsgenossenschaft nicht erforderlich.
Schlagworte
Arzt
Famulus
Weiterbildung
Allgemeinmedizin
Fachärzte
Berufsgenossenschaft
Berufskrankheiten
Besoldungsreform
Gesundheitsdienst
Ausbildung
Notfallmedizin
Hausbesuche
Physicians
Medical Education
Occupational Diseases
Health Services