CareLit Fachartikel
3. Allgemeinmedizinische Weiterbildung
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
513879
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
E. Der Arzt im Beruf stehen eines Angestelltenverhältnisses im Sinne des Arbeitsrechts an, maßgebend ist vielmehr die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Während seiner Tätigkeit in einer Praxis gilt der Famulus als Hilfskraft des Praxisinhabers. Er ist daher gegen Berufskrankheiten und Berufsunfälle durch die Berufsgenossenschaft versichert. Da die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft rückwirkend erfolgt, ist eine vorsorgliche Information der Berufsgenossenschaft nicht erforderlich.
Schlagworte
Allgemeinmedizin
Weiterbildung
Famulus
Arzt
Berufsgenossenschaft
Notfallmedizin
Infektionskrankheiten
Sprechstunden
Hausbesuche
Fachärzte
Gesundheitsdienst
Besoldungsrecht
Education
Medical
Family Practice
Internship and Residency