CareLit Fachartikel
1. Bedeutung des Berufsbildungsgesetzes für die Arbeit der Kammern
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
513917
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
H. III. Berufsbildungsgesetz 1. Bedeutung des Berufsbildungsgesetzes für die Arbeit der Kammern Die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern sind an der Durchführung dieses Gesetzes vor allem im Hinblick auf die Ausbildung von Arzthelferinnen interessiert. In den §§ 91 und 92 wurden die Ärztekammern formell beauftragt, in diesem Bereich tätig zu sein und damit auch alle Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus diesem Gesetz ergeben. Entgegen den Vorstellungen der
Schlagworte
Berufsbildungsgesetz
Ärztekammer
Arzthelferin
Ausbildung
Berufsausbildung
Prüfungsordnung
Ausbildungsberater
Selbstverwaltung
Mitbestimmung
Berufsschullehrer
Fortbildung
Umschulung
Education
Medical
Vocational Education
Medical Assistants