CareLit Fachartikel

1. Bedeutung des Berufsbildungsgesetzes für die Arbeit der Kammern

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 26 · S. 1 bis 1

Dokument
513917
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 26 / 1974
Jahrgang 6
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

H. III. Berufsbildungsgesetz 1. Bedeutung des Berufsbildungsgesetzes für die Arbeit der Kammern Die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern sind an der Durchführung dieses Gesetzes vor allem im Hinblick auf die Ausbildung von Arzthelferinnen interessiert. In den §§ 91 und 92 wurden die Ärztekammern formell beauftragt, in diesem Bereich tätig zu sein und damit auch alle Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus diesem Gesetz ergeben. Entgegen den Vorstellungen der

Schlagworte

Berufsbildungsgesetz Ärztekammer Arzthelferin Ausbildung Berufsausbildung Prüfungsordnung Ausbildungsberater Selbstverwaltung Mitbestimmung Berufsschullehrer Fortbildung Umschulung Education Medical Vocational Education Medical Assistants