CareLit Fachartikel
3. Auskünfte durch die Ärztekammern
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
513936
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
L. 1. Landesärztekammern sichtsbehörden grundsätzlich nicht befugt sind, in die Selbstverwaltung einer Kammer insoweit einzugreifen, als die Zweckmäßigkeit getroffener Entscheidungen zum Gegenstand der Prüfung und daraus resultierend von Auflagen gemacht wird. Das gilt auch hinsichtlich des Rechtes der Kammern, ihren Haushalt selbst zu gestalten. Die Landesärztekammern stehen über die Bundesärztekammer, insbesondere über deren Rechtsabteilung, auch hinsichtlich dieser für eine
Schlagworte
Ärztekammern
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