CareLit Fachartikel
2. Umfang der Selbstverwaltung — Aufsicht über die Landesärztekammern
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
513966
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
L. I. Landesärztekammern tung zur Mitgliedschaft in den Landesärztekammern bezweifelt Inzwischen ist jedoch mehrfach durch höchstrichterliche Entscheidung festgestellt worden, daß auch Arztgruppen wie zum Beispiel Sanitätsoffiziere der Bundeswehr und Medizinalbeamte Mitglieder der Landesärztekammern sein müssen. Meldewesen Die Meldung des Arztes bei seiner Kammer wird durch — von den Landesärztekammern erlassene — Meldeordnungen geregelt. Um die Abstimmung des Meldewesens der
Schlagworte
Landesärztekammern
Selbstverwaltung
Aufsicht
Meldewesen
Beitragswesen
Bundesärztekammer
Gesundheitsämter
Facharztwesen
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