CareLit Fachartikel
2. Vereinbarkeit der Weiterbildungsordnung mit dem Grundgesetz
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
514009
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D. III. Weiterbildung derkardiologie" an den Vorstand der Bundesärztekammer zurückverwiesen worden. Der 75. Deutsche Ärztetag 1972 befaßte sich mit den von der Ständigen Konferenz vorgelegten und vom Vorstand gebilligten Anregungen und beschloß „die Weiterbildungszeit im Fachgebiet ‚Kinderarzt' wird von vier Jahre auf fünf Jahre verlängert". Ferner wurde in die Anlage zur Weiterbildungsordnung als Ziffer 9 das „Teilgebiet, Kinderkardiologie — eingeführt. Die Weiterbildungszeit wurde wie
Schlagworte
Weiterbildung
Facharztwesen
Bundesverfassungsgericht
Ärztekammer
Berufszulassung
Grundgesetz
Kinderheilkunde
Kinderkardiologie
Regelung
Berufspflichten
Gesetzgebung
Facharztanerkennung
Education
Medical
Medical Licensure
Medical Specialty