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2. Vereinbarkeit der Weiterbildungsordnung mit dem Grundgesetz

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 26 · S. 1 bis 1

Dokument
514009
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 26 / 1974
Jahrgang 6
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

D. III. Weiterbildung derkardiologie" an den Vorstand der Bundesärztekammer zurückverwiesen worden. Der 75. Deutsche Ärztetag 1972 befaßte sich mit den von der Ständigen Konferenz vorgelegten und vom Vorstand gebilligten Anregungen und beschloß „die Weiterbildungszeit im Fachgebiet ‚Kinderarzt' wird von vier Jahre auf fünf Jahre verlängert". Ferner wurde in die Anlage zur Weiterbildungsordnung als Ziffer 9 das „Teilgebiet, Kinderkardiologie — eingeführt. Die Weiterbildungszeit wurde wie

Schlagworte

Weiterbildung Facharztwesen Bundesverfassungsgericht Ärztekammer Berufszulassung Grundgesetz Kinderheilkunde Kinderkardiologie Regelung Berufspflichten Gesetzgebung Facharztanerkennung Education Medical Medical Licensure Medical Specialty