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Krankenhausbeirat läßt auf sich warten

Clade, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 19 · S. 1 bis 1

Dokument
514425
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Clade, H.
Ausgabe
Heft 19 / 1974
Jahrgang 6
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen AUS DER FRAGESTUNDE DES BUNDESTAGES der Bundesärzteordnung, wonach die ärztliche Ausbildung ein Studium der Medizin von mindestens sechs Jahren umfaßt, . von denen mindestens acht, höchstens zwölf Monate auf eine praktische Ausbildung in Krankenanstalten entfallen müssen. Der Student hat aber außer etwaigen Möglichkeiten nach dem Bundesausbildgsförderungsgesetz keine Ansprüche auf Ausbildungsgeld, weil er nicht im Rahmen eines arbeitsrechtlichen

Schlagworte

Krankenhausbeirat Bundesärzteordnung ärztliche Ausbildung Krankenhausfinanzierungsgesetz Haushaltshilfe Sozialmedizin Notdienst Gesundheitsministerium Reform Ausbildungsgeld Health Policy Health Services Hospital Administration Medical Education Social Medicine Health Care Reform