CareLit Fachartikel
Krankenhausfinanzierungsgesetz wird nicht geändert
BID; DÄ · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 19 · S. 1 bis 1
Dokument
514427
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen AUS DER FRAGESTUNDE DES BUNDESTAGES der Bundesärzteordnung, wonach die ärztliche Ausbildung ein Studium der Medizin von mindestens sechs Jahren umfaßt, . von denen mindestens acht, höchstens zwölf Monate auf eine praktische Ausbildung in Krankenanstalten entfallen müssen. Der Student hat aber außer etwaigen Möglichkeiten nach dem Bundesausbildgsförderungsgesetz keine Ansprüche auf Ausbildungsgeld, weil er nicht im Rahmen eines arbeitsrechtlichen
Schlagworte
Krankenhausfinanzierungsgesetz
Bundesärzteordnung
ärztliche Ausbildung
praktische Ausbildung
Haushaltshilfe
Sozialmedizin
Notdienst
Gesundheitsminister
Reform
Finanzierungssystem
Hospital Financing
Medical Education
Social Medicine
Health Services Accessibility
Health Policy
Health Care Reform