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Bundesärztekammer: Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung — BtMVV) vom 24. J…

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 11 · S. 1 bis 1

Dokument
514840
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11 / 1974
Jahrgang 6
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen BEKANNTMACHUNGEN Bundesärztekammer Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung — BtMVV) vom 24. Januar 1974 und nur dann verschrieben werden, wenn ihre Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper begründet ist. Die Anwendung ist insbesondere dann nicht begründet, wenn der beabsichtigte Zweck auf andere Weise erreicht werden kann. §5

Schlagworte

Betäubungsmittel Verschreibung Abgabe Nachweis Verordnung Ärzte Tierärzte Apotheken Höchstmengen Cocain Morphin Fentanyl Analgesics Narcotics Controlled Substances Drug Prescriptions