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Bundesärztekammer: Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung — BtMVV) vom 24. J…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Dokument
514840
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen BEKANNTMACHUNGEN Bundesärztekammer Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung — BtMVV) vom 24. Januar 1974 und nur dann verschrieben werden, wenn ihre Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper begründet ist. Die Anwendung ist insbesondere dann nicht begründet, wenn der beabsichtigte Zweck auf andere Weise erreicht werden kann. §5
Schlagworte
Betäubungsmittel
Verschreibung
Abgabe
Nachweis
Verordnung
Ärzte
Tierärzte
Apotheken
Höchstmengen
Cocain
Morphin
Fentanyl
Analgesics
Narcotics
Controlled Substances
Drug Prescriptions