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Grundformen der Geldanlage: Lebensversicherung: Versicherter, Versicherungsnehmer, unwiderrufliches Bezugsrecht

Hanne, K. · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 4 · S. 1 bis 1

Dokument
515271
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Hanne, K.
Ausgabe
Heft 4 / 1974
Jahrgang 6
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Leserdienst Hinweise •Anregungen WIRTSCHAFT Versicherter und Versicherungsnehmer sind im allgemeinen dieselbe Person. Zuweilen wird jedoch auch der Vertrag auf das Leben einer anderen Person, etwa der Ehefrau, abgeschlossen, die übrigens durch Unterschrift ihre Zustimmung hierzu geben muß. Allein der Versicherungsnehmer (im folgenden: VN) ist jedoch befugt, die Rechte (und natürlich auch die Pflichten) aus dem Vertrag wahrzunehmen. Ihm steht allein zu, Ansprüche aus dem Vertrag geltend

Schlagworte

Lebensversicherung Versicherter Versicherungsnehmer Bezugsrecht unwiderruflich Prämienzahlung Erlebensfall Todesfall Steuerberater Rechtsanwalt Insurance Life Insurance Beneficiaries Insurance Contracts Health Status Financial Planning