CareLit Fachartikel
Grundformen der Geldanlage: Lebensversicherung: Versicherter, Versicherungsnehmer, unwiderrufliches Bezugsrecht
Hanne, K. · Deutsches Ärzteblatt · 1974 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Dokument
515271
CareLit-ID
Jahr
1974
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leserdienst Hinweise •Anregungen WIRTSCHAFT Versicherter und Versicherungsnehmer sind im allgemeinen dieselbe Person. Zuweilen wird jedoch auch der Vertrag auf das Leben einer anderen Person, etwa der Ehefrau, abgeschlossen, die übrigens durch Unterschrift ihre Zustimmung hierzu geben muß. Allein der Versicherungsnehmer (im folgenden: VN) ist jedoch befugt, die Rechte (und natürlich auch die Pflichten) aus dem Vertrag wahrzunehmen. Ihm steht allein zu, Ansprüche aus dem Vertrag geltend
Schlagworte
Lebensversicherung
Versicherter
Versicherungsnehmer
Bezugsrecht
unwiderruflich
Prämienzahlung
Erlebensfall
Todesfall
Steuerberater
Rechtsanwalt
Insurance
Life Insurance
Beneficiaries
Insurance Contracts
Health Status
Financial Planning