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Innungskrankenkassen wollen schon jetzt Datenschutz sichern
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 1973 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
516054
CareLit-ID
Jahr
1973
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung NACHRICHTEN mitwirken werden. Die DKG betont: „Selbst wenn die ärztliche Hilfe bei solchen Schwangerschaftsunterbrechungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden sollte, können Krankenhausträger, Ärzte, Schwestern und Pfleger nicht verpflichtet werden, gegen ihr Gewissen zu handeln. " Die Krankenhausträger dürften in Wahrung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern keinen Angestellten zwingen, gegen
Schlagworte
Datenschutz
Innungskrankenkassen
EDV-Verfahren
personenbezogene Daten
Schutzmaßnahmen
Bundesverband
Rechenzentren
Verschwiegenheitspflicht
Data Protection
Health Insurance
Information Systems
Personal Data
Privacy
Social Security
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