CareLit Fachartikel
Bericht über das Jahr 1972/73: C. Ärzteschaft und soziale Sicherung: II. Berufsständische Versorgung und Fürsorge
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1973 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Dokument
516290
CareLit-ID
Jahr
1973
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Reform der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden. Die Nachversicherungsbeiträge werden mit dem Wert bemessen, der ihnen für die Jahre zukommt, für die sie entrichtet werden. Hier ist der Gesetzgeber einer Stellungnahme, die die Bundesärztekammer zusammen mit dem Bundesverband der freien Berufe gegeben hatte, gefolgt. Eine weitere Anregung, die laufenden und Nachversicherungsbeiträge steuerrechtlich gesondert zu behandeln, wurde indessen nicht berücksichtigt. Da durch die
Schlagworte
Rentenversicherung
Nachversicherung
Ärztekammer
Versorgungseinrichtungen
Fürsorge
Altersrente
Beamte
Sozialversicherung
Gesetzgebung
Ausbildung
Hochschulreform
Numerus clausus
Insurance
Health
Social Security
Physicians