CareLit Fachartikel
Aufklärungspflicht bei fehlender Markierungsmöglichkeit?
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1999 · Heft 11 · S. 186 bis 188
Dokument
51630
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem Fall dreht es sich um die Frage, wie weit die Kompetenzen des operierenden Arztes im Falle einer Gewebeprobe aus der Mamma gehen. Eine radiologische Markierung des Operationsfeldes war nicht möglich, über wesentliche Inhalte des vorbereitenden Gesprächs bestehen unterschiedliche Meinungen.
Schlagworte
GEWEBSHISTOLOGIE
KRANKENHAUS
FOLGESCHADEN
MAMMAKARZINOM
RECHT
URTEIL
Krankenhaus und Recht
Frankfurt