CareLit Fachartikel
Jede Behandlung ist juristisch eine Körperverletzung Die rechtfertigende Einwilligung
Großkopf, V. · Pflegezeitschrift · 1999 · Heft 11 · S. 800 bis 802
Dokument
51689
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die rechtfertigende Einwilligung ist in der Praxis der wichtigste Rechtfertigungsgrund für ärztliches und pflegerisches Handeln. Nur durch die wirksame rechtfertigende Einwilligung des Patienten entfällt die Strafbarkeit der handelnden Pflegekraft bzw. des Arztes
Schlagworte
RECHT
STRAFGESETZBUCH
KÖRPERVERLETZUNG
EINWILLIGUNG
Rechtfertigende
Praxis
Wichtigste
Ärztliches
Pflegerisches
Handeln
Wirksame
Entfällt
Strafbarkeit
Handelnden
Pflegekraft
Pflegezeitschrift