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Reform des Tierschutzrechts: Vorschriften über Versuche an lebenden Tieren

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1973 · Heft 18 · S. 1 bis 1

Dokument
518186
CareLit-ID
Jahr
1973
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 18 / 1973
Jahrgang 5
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Zweite Fortsetzung V. Durchführung von Tierversuchen (Fortsetzung) 2. Tierärztliche Untersuchung nach dem Versuch Gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 6 ist nach Abschluß eines Versuches jeder hierbei verwendete und überlebende Einhufer, Paarhufer, Affe, Halbaffe, Hund sowie jede verwendete und überlebende Katze und jedes verwendete und überlebende Kaninchen unverzüglich einem Tierarzt zur Untersuchung vorzustellen. Der Bundesrat wünschte hier einen Zusatz,

Schlagworte

Tierschutzrecht Tierversuche tierärztliche Untersuchung Schmerzen Leiden Schäden Ausbildung Impfungen Blutentnahmen Fachkunde Anzeigepflicht Animal Welfare Animal Experimentation Veterinary Medicine Pain Suffering