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Uneingeschränktes DDT-Verbot erst ab 1976: Befristete Ausnahmen für gezielten Einsatz - Fortsetzung und Schluss

Vontz, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1973 · Heft 5 · S. 1 bis 1

Dokument
519370
CareLit-ID
Jahr
1973
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Vontz, W.
Ausgabe
Heft 5 / 1973
Jahrgang 5
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen GESETZE UND VERORDNUNGEN 2. Verbot auch für die Arzneimittelherstellung Unter das Verbot fallen auch DDT und DDT-Zubereitungen in Form von Arzneimitteln. Es ist zwar ein Ausnahmefall, daß ein Stoff als Arzneimittel durch ein besonderes Gesetz verboten wird, aber der Sinn und Zweck dieses Gesetzes, die Belastung und Gefährdung des Menschen und seiner Umwelt mit DDT einzudämmen und auf längere Sicht auszuschließen, würde nur unvollkommen

Schlagworte

DDT Verbot Arzneimittel Umwelt Gesundheit Ausnahmegenehmigung Ungezieferbekämpfung Pflanzenschutzmittel Kennzeichnung Gefährdung Insecticides Environmental Health Public Health Pesticides Regulations Deutsches Ärzteblatt