CareLit Fachartikel
Ausschuß nach § 5 der Anlage gemäß § 26 Abs. 3 des Bundesmantelvertrages/Ärzte — hier: Beschlüsse der Sitzung vom 8. /9. November 1972
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1972 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Dokument
519865
CareLit-ID
Jahr
1972
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen (94) Unvollständige Auskünfte, Berichte und Gutachten sind kostenlos zu ergänzen. (95) Abschriften von Krankengeschichten oder Auszüge daraus werden ungeachtet ihres Umfanges mit einem Pauschsatz von 12, 60 DM vergütet. Sie müssen vom absendenden Arzt durchgesehen, und ihre Richtigkeit muß von diesem bescheinigt werden. 5. Gebühren bei Hinzuziehung zur Klärung der Diagnose (96) Ein Arzt, der zur Klärung der Diagnose im Rahmen der ambulanten
Schlagworte
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