CareLit Fachartikel
MDK überprüft Krankmeldungen unter erleichterten Voraussetzungen Missbrauch mit Krankmeldungen soll ausgeschaltet werden
Pflegezeitschrift · 1999 · Heft 12 · S. 856
Dokument
52006
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist berechtigt, Krankmeldungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu überprüfen, sofern ein Verdacht besteht, dass Missbrauch getrieben wird und Arbeitnehmer zu Unrecht Lohnund Gehaltszahlungen bei Krankheit in Anspruch nehmen
Schlagworte
MDK
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
KRANKHEIT
ZEIT
Pflegezeitschrift