CareLit Fachartikel
Verletzung der Leibesfrucht
DÄ · Deutsches Ärzteblatt · 1972 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Dokument
520454
CareLit-ID
Jahr
1972
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung Rechtsnatur und Kündbarkeit des Belegarztvertrages 1. Der Belegarztvertrag ist von besonderer Art und entspricht keinem der im BGB entwickelten Vertragstypen. Er kann auch nicht überwiegend als Gesellschaftsvertrag charakterisiert werden. 2. Der Belegarztvertrag als Dauervertrag atypischen Inhalts darf ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder zur Unzeit nur gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Umstellung vom Belegartzsystem
Schlagworte
Verletzung
Leibesfrucht
Belegarztvertrag
Kündigungsfrist
Gesundheitsschaden
Schadenersatz
Oberarztvergütung
Ärzteversorgung
Geburtenkontrolle
Überbevölkerung
Fetal Injury
Medical Malpractice
Physician's Role
Health Care Disparities
Birth Control
Health Policy