CareLit Fachartikel

Gesetzliche Regelung für die Grundzüge der ärztlichen Weiterbildung nötig — Vierte Fortsetzung

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1972 · Heft 37 · S. 1 bis 1

Dokument
520532
CareLit-ID
Jahr
1972
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 37 / 1972
Jahrgang 4
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen c. Die Verfassungsbeschwerden sind begründet. I. Den Beschwerdeführern wird in den berufsgerichtlichen Urteilen die Verletzung fachärztlicher Berufspflichten zur Last gelegt. 1. Der „Facharzt" ist kein besonderer ärztlicher Beruf im Sinne des Art. 74 Nr. 19 GG. Darin stimmen die Stellungnahmen der Länder, der Arbeitsgemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände und der Ärztekammern überein. Der Bundesminister für Gesundheitswesen, der anerkennt,

Schlagworte

Gesundheit Pflege Deutsches Ärzteblatt