CareLit Fachartikel
Gesetzliche Regelung für die Grundzüge der ärztlichen Weiterbildung nötig — Vierte Fortsetzung
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1972 · Heft 37 · S. 1 bis 1
Dokument
520532
CareLit-ID
Jahr
1972
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen c. Die Verfassungsbeschwerden sind begründet. I. Den Beschwerdeführern wird in den berufsgerichtlichen Urteilen die Verletzung fachärztlicher Berufspflichten zur Last gelegt. 1. Der „Facharzt" ist kein besonderer ärztlicher Beruf im Sinne des Art. 74 Nr. 19 GG. Darin stimmen die Stellungnahmen der Länder, der Arbeitsgemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände und der Ärztekammern überein. Der Bundesminister für Gesundheitswesen, der anerkennt,
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
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