CareLit Fachartikel

Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1972 · Heft 24 · S. 1 bis 1

Dokument
520955
CareLit-ID
Jahr
1972
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 24 / 1972
Jahrgang 4
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen GESETZE UND VERORDNUNGEN § 15 [Kokainbuch] Über jede Verschreibung einer Kokain enthaltenden Arznei hat der Arzt oder Zahnarzt in einem besonderen, mit fortlaufenden Seitenzahlen versehenen Buch (Kokainbuch) Aufzeichnungen zu machen. Bei Verschreibungen für einen Kranken zu dessen eigenem Gebrauch (§ 13) hat der Arzt in dem Buch den Namen des Kranken, die vom Arzt festgestellte Erkrankung, die das Verschreiben einer Kokain enthaltenden Arznei

Schlagworte

Betäubungsmittel Kokain Verschreibung Arzt Krankenhaus Cannabis Arznei Aufbewahrung Gesetz Sucht Abhängigkeit Kontrolle Cocaine Drug Enforcement Drug Prescriptions Drug Regulation