CareLit Fachartikel
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1972 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Dokument
520955
CareLit-ID
Jahr
1972
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen GESETZE UND VERORDNUNGEN § 15 [Kokainbuch] Über jede Verschreibung einer Kokain enthaltenden Arznei hat der Arzt oder Zahnarzt in einem besonderen, mit fortlaufenden Seitenzahlen versehenen Buch (Kokainbuch) Aufzeichnungen zu machen. Bei Verschreibungen für einen Kranken zu dessen eigenem Gebrauch (§ 13) hat der Arzt in dem Buch den Namen des Kranken, die vom Arzt festgestellte Erkrankung, die das Verschreiben einer Kokain enthaltenden Arznei
Schlagworte
Betäubungsmittel
Kokain
Verschreibung
Arzt
Krankenhaus
Cannabis
Arznei
Aufbewahrung
Gesetz
Sucht
Abhängigkeit
Kontrolle
Cocaine
Drug Enforcement
Drug Prescriptions
Drug Regulation