CareLit Fachartikel
Werben verboten? Marketing für Gesundheitseinrichtungen - rechlticher Rahmen
Schirmer, H. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1999 · Heft 4 · S. 241 bis 243
Dokument
52101
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Irreführung ist verboten - Werbung ist erlaubt. Der 1. Vorsitzende des Deutschen Vereins für Krankenhauscontrolling e. V. zeigt auf, was Krankenhäuser dürfen.
Schlagworte
RECHT
OEFFENTLICHKEITSARBEIT IM KRANKENHAUS
Verboten
Irreführung
Werbung
Erlaubt
Vorsitzende
Deutschen
Vereins
Krankenhauscontrolling
Zeigt
Krankenhäuser
Dürfen
Werben
Krankenhaus Umschau
Kulmbach