CareLit Fachartikel
Werben verboten? Marketing für Gesundheitseinrichtungen - rechlticher Rahmen
Schirmer, H. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1999 · Heft 4 · S. 241 bis 243
Dokument
52101
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Irreführung ist verboten - Werbung ist erlaubt. Der 1. Vorsitzende des Deutschen Vereins für Krankenhauscontrolling e. V. zeigt auf, was Krankenhäuser dürfen.
Schlagworte
RECHT
OEFFENTLICHKEITSARBEIT IM KRANKENHAUS
WERBUNG
KRANKENHÄUSER
Krankenhaus Umschau
Kulmbach