CareLit Fachartikel
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1972 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Dokument
521095
CareLit-ID
Jahr
1972
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen GESETZE UND VERORDNUNGEN V. Lagerbuch §5 (1) Wer eine Erlaubnis gemäß § 3 erhalten hat, ist verpflichtet, ein Lagerbuch zu führen, in dem der Eingang und Ausgang sowie die Verarbeitung für jedes der Betäubungsmittel einzeln und nach Tag und Menge gesondert zu vermerken ist. Aus den Eintragungen über Eingang und Ausgang müssen auch Namen und Wohnort der Lieferer und Empfänger ersichtlich sein. Wer die Erlaubnis zur Herstellung von Morphin und
Schlagworte
Betäubungsmittel
Lagerbuch
Erlaubnis
Verarbeitung
Bundesgesundheitsamt
Verschreibungspflicht
Kontrolle
Genehmigung
Arzneimittel
Sicherheit
Herstellung
Rohstoffe
Drug Control
Narcotics
Drug Regulation
Drug Approval