CareLit Fachartikel
Kassenärztliche Bundesvereinigung
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1972 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Dokument
521244
CareLit-ID
Jahr
1972
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen StGB gibt es wohl im wesentlichen zwei Gründe: Abs. 4 dieses Paragraphen lautet: „Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein. " Dies heißt: Ein Patient muß durch einen Verstoß gegen die Schweigepflicht zutiefst getroffen sein oder sich maßlos über ihn geärgert haben, zu den Rechtsfanatikern oder Volksbeglückern gehören, um sich zu einem Antrag auf Strafverfolgung seines Arztes zu entschließen, der ihn Mühe, Zeit, Kraft und Geld kostet, und dies
Schlagworte
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Schweigepflicht
Strafverfolgung
ärztliche Betreuung
Honorarregelung
Berufsgerichte
Medical Staff
Confidentiality
Legal Liability
Medical Ethics
Health Care Reform
Physician-Patient Relations
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