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Kassenärztliche Bundesvereinigung

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1972 · Heft 18 · S. 1 bis 1

Dokument
521244
CareLit-ID
Jahr
1972
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 18 / 1972
Jahrgang 4
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen StGB gibt es wohl im wesentlichen zwei Gründe: Abs. 4 dieses Paragraphen lautet: „Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein. " Dies heißt: Ein Patient muß durch einen Verstoß gegen die Schweigepflicht zutiefst getroffen sein oder sich maßlos über ihn geärgert haben, zu den Rechtsfanatikern oder Volksbeglückern gehören, um sich zu einem Antrag auf Strafverfolgung seines Arztes zu entschließen, der ihn Mühe, Zeit, Kraft und Geld kostet, und dies

Schlagworte

Kassenärztliche Bundesvereinigung Schweigepflicht Strafverfolgung ärztliche Betreuung Honorarregelung Berufsgerichte Medical Staff Confidentiality Legal Liability Medical Ethics Health Care Reform Physician-Patient Relations Deutsches Ärzteblatt