CareLit Fachartikel

Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen

Zweck, K. · Deutsches Ärzteblatt · 1972 · Heft 15 · S. 1 bis 1

Dokument
521401
CareLit-ID
Jahr
1972
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Zweck, K.
Ausgabe
Heft 15 / 1972
Jahrgang 4
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen Private Telefonbenutzung Als Aufwandsentschädigungen bezeichnete Bezüge können Betrieb-(Berufs-)einnahmen sein; dann sind die durch die Tätigkeit verursachten Aufwendungen als Betriebsausgaben zu behandeln. So sehen das die Einkommensteuerrichtlinien in Abschnitt 171 für ehrenamtliche Tätigkeit in Berufsund Standesorganisationen vor. Aufwandsentschädigungen können aber auch unmittelbar — also ohne erst als Betriebseinnahmen behandelt zu werden —

Schlagworte

Aufwandsentschädigung Steuerfreiheit Einkommensteuergesetz öffentliche Kasse Ärzteversorgung Finanzgericht hoheitliche Aufgaben Berufsorganisation Ehrenamt Selbstverwaltung öffentliche Dienste Kammergesetz Tax Exemption Allowances Income Tax Public Services