CareLit Fachartikel
Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen
Zweck, K. · Deutsches Ärzteblatt · 1972 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
521401
CareLit-ID
Jahr
1972
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen Private Telefonbenutzung Als Aufwandsentschädigungen bezeichnete Bezüge können Betrieb-(Berufs-)einnahmen sein; dann sind die durch die Tätigkeit verursachten Aufwendungen als Betriebsausgaben zu behandeln. So sehen das die Einkommensteuerrichtlinien in Abschnitt 171 für ehrenamtliche Tätigkeit in Berufsund Standesorganisationen vor. Aufwandsentschädigungen können aber auch unmittelbar — also ohne erst als Betriebseinnahmen behandelt zu werden —
Schlagworte
Aufwandsentschädigung
Steuerfreiheit
Einkommensteuergesetz
öffentliche Kasse
Ärzteversorgung
Finanzgericht
hoheitliche Aufgaben
Berufsorganisation
Ehrenamt
Selbstverwaltung
öffentliche Dienste
Kammergesetz
Tax Exemption
Allowances
Income Tax
Public Services