CareLit Fachartikel
Hessen: Richtlinien für die Intensivpflege
Gr · Deutsches Ärzteblatt · 1972 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Dokument
521606
CareLit-ID
Jahr
1972
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung AUS DEN BUNDESLÄNDERN Richtlinien für die Einrichtung und Anerkennung von Intensivpflegestationen hat der hessische Sozialminister Dr. med. Horst Schmidt durch einen Erlaß festgelegt. Mit diesem Erlaß, der zugleich Grundlage für die Förderung von Intensivpflegestationen durch das Land ist, wird sichergestellt, daß nur solche Einrichtungen als Intensivpflegestationen bezeichnet werden dürfen, die in ihrer medizinischtechnischen Ausstattung und
Schlagworte
Intensivpflege
Richtlinien
Hessen
Sozialminister
Betteneinheiten
Alterskrankheiten
Lehrkrankenhäuser
medizinische Fakultät
Gesundheitsbehörde
Finanzierung
Intensive Care Units
Health Policy
Social Conditions
Aged
Teaching Hospitals
Health Services Research